Im Herbst letzten Jahres hat die Firma X-Technology Swiss R&D AG in Zeitschriften ihre Produktlinie X-Bionic mit irreführenden Aussagen zur Kompression beworben. Unter anderem hat sie behauptet, dass herkömmliche Kompression die Kapillargefäße abquetsche, die Fläche nicht mehr durchblutet würde und flächige Kompression grundsätzlich leistungsmindernd wirke, die partiale Kompressionskleidung von X-Bionic dagegen die einzige sei, die hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Körpers neutral und darüber hinaus leistungsfördernd sei.
Diese Aussagen sind medizinisch falsch, wie der Aachener Venenspezialist Professor Dr. Volker Wienert in einem aktuellen wissenschaftlichen Kurzgutachten nachweist. Denn das Tragen von medizinischen Kompressionsstrümpfen fördert die Hautdurchblutung und steigert die sportliche Leistung des Trägers. Auch schränken Kompressionsstrümpfe die Thermoregulation des Körpers nicht ein, sondern lassen aufgrund der Luftdurchlässigkeit des Gestricks die Kühlung der Haut zu.
Etliche weitere Studien belegen zudem den positiven Nutzen von speziellen Sportstrümpfen für die Durchblutung der Beine von Ausdauersportlern. Diese speziellen Sportstrümpfe funktionieren ähnlich wie medizinische Kompressionsstrümpfe und transportieren durch Druck an den Fesseln das sauerstoffarme Blut aus den Beinen nach oben. Dies hat den Effekt, dass die Muskulatur besser mit Sauerstoff versorgt wird und der Sportler leistungsfähiger ist.
Firmen wie CEP compression sportswear, ein Tochterunternehmen der medi GmbH & Co. KG, die Bauerfeind AG und O-motion compression and sport, eine Tochter der Ofa Bamberg GmbH, haben ihre Sportstrümpfe in Studien prüfen lassen und sind ebenfalls zu positiven Ergebnissen gekommen. So zeigt beispielsweise die Untersuchung des Instituts für Medizinische Physik der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg zu Sportstrümpfen von CEP compression sportswear, dass „mit kompressiven Sportstrümpfen eine höhere Geschwindigkeit auf maximaler und submaximaler metabolischer Belastungsstufe realisiert werden“ kann.
Da die Firma X-Technology Swiss R&D AG trotz der Fülle an medizinischen Beweisen, dass ihre Aussagen falsch und irreführend sind, weder einsichtig noch bereit ist, von ihren Aussagen Abstand zu nehmen, hat die eurocom Klage wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Frankfurt am Main gegen Firma X-Technology Swiss R&D AG eingereicht.